Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern

Von der Voraussetzung eines beruflichen Vorlaufs wird [...] im Rahmen des Schulversuchs abgesehen, wenn eine Bewerberin bzw. ein Bewerber den Nachweis erbringt, dass für sie bzw. ihn die
Fortsetzung des Ersten Bildungswegs bei

  • flucht- oder migrationsbedingtem Zuzug aus dem Ausland oder
  • ärztlich bescheinigter schwerwiegender längerer bzw. chronischer Krankheit sowie
  • der Abwägung von Alternativen (z. B. Klärung der Aufnahme im beruflichen Schulwesen bzw. anderen geeigneten Einrichtungen)

nicht mehr zur Verfügung steht, jedoch eine begründete Perspektive für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife deutlich erkennbar ist.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter einer teilnehmenden Modellschule entscheidet nach individuellem Beratungsgespräch auf Grundlage der vorhandenen Nachweise (Bildungsnachweise, Gutachten, ggf. Empfehlung der Staatlichen Schulberatungsstelle, Schullaufbahnempfehlung) mit Blick auf die Leistungsfähigkeit und eine pädagogische Wertung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers bzw. der Bewerberin über die Aufnahme, für die ggf. Eignungsprüfungen bzw. Einstufungstests durchgeführt werden können.

Die anderen Zugangsvorausetzungen (Alter und Schulabschlüsse) bleiben vom Schulversuch unberührt so bestehen wie bisher.

Dr. Oliver Killgus

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Zitat (kursiv): KmBek vom 8. März 2024, Az. V.5-BO5231.0/32/2

 

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